Fahrdienst für Freckenhorster Werkstätten
aus: Die Glocke – von Hans-Jörg Kraneburg
Kreis Warendorf / Münster (gl). Ob der Caritasverband den Fahrdienst für Freckenhorster Werkstätten ordnungsgemäß ausgeschrieben und vergeben hat, war am Freitag Thema einer mündlichen Verhandlung vor der Vergabekammer in Münster.
Das Verfahren hatte der Malteser Hilfsdienst angestrebt, der seit der Gründung der Werkstätten den Transport der Behinderten zu ihren Arbeitsstätten (täglich mehr als 1000 Menschen) übernimmt – im jüngsten Bieterverfahren aber ausgebootet worden war („Die Glocke“ berichtete). Den Zuschlag für einen Großteil der bisherigen Malteser-Touren erhielt das Unternehmen Engler-Transfer aus Wuppertal. Die Folge: Mit Ablauf des Monats Februar stünden viele der bisher 110 Beschäftigten der Malteser buchstäblich auf der Straße.
Diesen enormen wirtschaftlichen Verlust wollten die Malteser nicht hinnehmen und rügten die „mangelnde Transparenz“, was der Caritasverband entschieden zurückwies.
Gestern traf man sich nun vor der Richterin, um noch einmal die jeweiligen Positionen zu verdeutlichen.
Zwar hatte Herbert Kraft, Vorstand des Kreiscaritasverbands, bereits im November deutlich gemacht, dass er die Malteser als Wunschkandidaten auf der Liste hatte – aber das jetzt anstehende Verfahren sei ein Rechtsverfahren: „Da kann es keinen Kompromiss oder Schmusekurs geben.“ Jetzt entscheide die Richterin, ob „alles ordnungsgemäß gelaufen ist“. Zur Beurteilung stünden beispielsweise die Berechnungen der eingereichten Angebote an.
„Falls sich Mängel in unserem Verfahren befunden haben sollten, dann werden wir komplett neu ausschreiben“, machte Kraft deutlich, die Entscheidung der Richterin – egal, wie sie ausfällt – auf jeden Fall akzeptieren zu wollen.
Diesen Weg müssen die Malteser nicht gehen. Sollte die Vergabekammer zu dem Schluss kommen, dass alles korrekt verlaufen sei, könnte der bisherige Partner der Caritas ein Zivilgericht anrufen. Aber auch auf der Seite heißt es erst einmal abwarten, was das jetzt laufende Verfahren ergibt. Bis spätestens 6. Februar muss die Entscheidung gefallen sein.
Dem Kreiscaritasverband ist es allerdings wichtig zu betonen, dass die Behinderten, die befördert werden müssen, auf keinen Fall die Leidtragenden sein werden. Herbert Kraft: „Solange der Rechtsstreit dauert, da arbeiten wir in gescheiter Weise mit den Maltesern zusammen.“