Freckenhorster Werkstätten
aus: Die Glocke – von Hans-Jörg Kraneburg
Kreis Warendorf / Freckenhorst (gl). „Solange keine Entscheidung gefallen ist, fahren die Malteser“, macht Herbert Kraft vom Vorstand des Kreiscaritasverbands keinen Hehl daraus, dass der bisherige Partner bei der Beförderung der Behinderten zu den Freckenhorster Werkstätten, auch sein Wunschkandidat bei der Neuvergabe gewesen wäre.
Im Bieterverfahren war der Malteser Hilfsdienst allerdings unterlegen („Die Glocke“ berichtete). Drei der vier Lose (Touren) gehen demnach Ende Februar 2015 dem MHD verloren, was absehbar den Verlust von 110 Arbeitsplätzen zur Folge haben könnte.
„Diese Entscheidung ist nicht auf Kreisebene gefallen“, verdeutlicht Kraft – verweist aber auch darauf, dass allen Beteiligten die Spielregeln bekannt gewesen seien. Immerhin sei das nicht das erste Bieterverfahren gewesen. Deshalb seien die Vorwürfe der jüngsten Vergangenheit – „mangelnde Transparenz“ – auch nicht ganz fair.
Seit Jahrzehnten transportiert der MHD die Behinderten aus dem Kreisgebiet zu deren Arbeitsstätten. „Die Werkstätten sind praktisch von den Maltesern mit aufgebaut worden“, erläutert Josef Hörnemann (Stabsstelle Öffentlichkeit der Kreiscaritas) die enge Verbundenheit beider Einrichtungen vor Ort. Insgesamt wird der Vorgang als sehr unglücklich betrachtet. „Aber wir waren zum Ausschreibeverfahren verpflichtet“, so Herbert Kraft, der auf eine Vereinbarung aus dem Jahr 2008 mit dem LWL verweist – immerhin geht es um 2,5 Millionen Euro jährlich, Steuergelder, die über den Landschaftsverband abgerechnet werden.
„Eine Verständigung auf Bundesebene zwischen Caritas und Maltesern wäre schön gewesen“, bedauert der Caritasvorstand auf Kreisebene die jetzige Entwicklung: „Wir hoffen, dass es nicht zu langfristigen Störungen vor Ort kommt. Wir kommen ansonsten prima miteinander aus.“
Jetzt ist aber ein Verfahren angelaufen, dessen Ausgang ungewiss ist. Die Malteser haben gegen das Ausschreibungsverfahren Rüge bei der Bezirksregierung eingereicht. Am 16. Januar 2015 steht die mündliche Verhandlung vor der Vergabekammer an – bis zum 6. Februar muss die Kammer eine Entscheidung fällen.
Sollten die Malteser mit ihrer Rüge keinen Erfolg haben, bleibt ihnen noch der Gang zum Zivilgericht. „Ein solches Verfahren kann Jahre dauern“, so Herbert Kraft. „Und bevor eine Entscheidung gefallen ist, dürfen wir keiner Firma einen Zuschlag erteilen.“ Leserbrief